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BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.06.1999 - I ZB 45/96
ABSOLUT; Eintragungshindernis der Gattungsbezeichnung
Auszug aus BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
Unter diesen besonderen Umständen erscheint ein ernsthaftes Freihaltebedürfnis für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr um so weniger nahegelegt (vgl. auch BGH MarkenR 1999, 347, 349 - Absolut).Nachdem der Senat im Rahmen der Beurteilung des Freihaltebedürfnisses einen hinreichend engen beschreibenden Bezug der Marke zu den angemeldeten Dienstleistungen (vgl. BGH MarkenR 1999, 347, 348f. - Absolut) nicht hat feststellen können, besteht um so weniger Anlaß, hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft zu stellen.
- BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges …
Auszug aus BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
Die erforderlichen konkreten Anhaltspunkte für eine entsprechende Entwicklung (BGH GRUR 1990, 517, 518 "SMARTWARE"; 1992, 515, 516 "VAMOS") liegen nicht vor.Die englische Wendung "Gifts in Kind" gehört nicht zum englischen Grundwortschatz, so daß das angesprochene breite inländische Publikum, das sich mit den auf Sachspenden beziehenden Dienstleistungen der Marke befaßt, nicht ohne weiteres in der Lage ist, diese fremdsprachige Wendung mit der deutschen Übersetzung "Sachspenden" gleichzusetzen (vgl. BGH GRUR 1988, 379 - RIGIDITE; GRUR 1992, 515 - Vamos).
- BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94
"THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge
Auszug aus BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
Dem Senat liegen aber keine Nachweise darüber vor, daß die Wortfolge der Marke in ihrer vollständigen, angemeldeten Fassung "GIFTS IN KIND INTERNATIONAL" - von der allein bei der Beurteilung auszugehen ist (BGH GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT) - gegenwärtig im Inland für die beanspruchten Dienstleistungen eine sachbeschreibende, freihaltebedürftige Bedeutung hat und für sie beschreibend verwendet wird.
- BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
"SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm
Auszug aus BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
Die erforderlichen konkreten Anhaltspunkte für eine entsprechende Entwicklung (BGH GRUR 1990, 517, 518 "SMARTWARE"; 1992, 515, 516 "VAMOS") liegen nicht vor. - BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87
"RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben
Auszug aus BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
Die englische Wendung "Gifts in Kind" gehört nicht zum englischen Grundwortschatz, so daß das angesprochene breite inländische Publikum, das sich mit den auf Sachspenden beziehenden Dienstleistungen der Marke befaßt, nicht ohne weiteres in der Lage ist, diese fremdsprachige Wendung mit der deutschen Übersetzung "Sachspenden" gleichzusetzen (vgl. BGH GRUR 1988, 379 - RIGIDITE; GRUR 1992, 515 - Vamos). - BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
"rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung …
Auszug aus BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
Hierfür wäre Voraussetzung, daß unter sachbeschreibender Verwendung der Wortfolge der Marke ein Angebot ausländischer Anbieter im Inland, wie umgekehrt ein entsprechendes Auftreten inländischer Spendenorganisationen im Ausland besteht oder wenigstens sehr naheliegt (…BGH a.a.O.), wobei dieser Geschäftsverkehr in quantitativer Hinsicht ein nennenswertes Maß erreichen müßte (BGH GRUR 1994, 370, 371 - rigidite III). - BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 9/99
Auszug aus BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
Für diese Wirkung ist der Markenschutz für Großbritannien ein beachtliches Indiz, den die Anmelderin durch Vorlage einer Eintragungsbescheinigung (Aktenbestandteil der Parallelsache 29 W (pat) 9/99) nachgewiesen hat.
- BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 9/99 Die unverständlich offenbar aus dem Englischen übersetzte Fassung des Dienstleistungsverzeichnisses läßt sich, der Parallelanmeldung unter Az. 29 W (pat) 10/99 entsprechend, als "Wohltätige Dienstleistungen, insbesondere Bereitstellung von Nahrung, Bekleidung und verschiedenen Waren und Gütern" interpretieren.